Abschaffung des Eigenmietwerts in der Schweiz
Abschaffung des Eigenmietwerts in der Schweiz: Was bedeutet das?
In der Schweiz ist der Eigenmietwert ein zentraler Bestandteil des Steuersystems für Wohneigentümer. Doch seit Jahren gibt es Diskussionen über seine Abschaffung.
Im Folgenden erfahren Sie, was der Eigenmietwert ist, welche Reformen geplant sind und welche Vor- und Nachteile mit einer Abschaffung einhergehen.
Übersicht
Was ist der Eigenmietwert?
Der Eigenmietwert ist ein fiktives Einkommen, das Wohneigentümer in der Schweiz versteuern müssen. Es basiert auf der Annahme, dass ein Eigenheimbesitzer, der in seiner eigenen Immobilie wohnt, von einem geldwerten Vorteil profitiert, da er keine Miete zahlen muss.
So funktioniert der Eigenmietwert
- Bewertung durch die Steuerbehörden: Der Eigenmietwert wird von den Steuerbehörden geschätzt und soll dem entsprechen, was die Immobilie auf dem freien Markt an Miete einbringen würde. In der Praxis liegt dieser Wert oft tiefer als die Marktmiete.
- Versteuerung als Einkommen: Der ermittelte Betrag wird zum Einkommen des Eigentümerhaushalts hinzugerechnet und entsprechend versteuert.
- Abzüge möglich: Eigentümer können im Gegenzug Kosten wie Unterhaltsausgaben, Hypothekarzinsen und bestimmte Investitionen steuerlich geltend machen.
Zweck des Eigenmietwerts
Der Eigenmietwert wurde eingeführt, um Eigenheimbesitzer steuerlich mit Mietern gleichzustellen, da Mieter ihre Wohnkosten nicht steuerlich absetzen können. Gleichzeitig sollte das System durch die Abzugsmöglichkeiten Anreize schaffen, Immobilien nicht komplett zu amortisieren.
Kritik
- Unzeitgemäss: Viele sehen den Eigenmietwert als nicht mehr zeitgemäss an, da die meisten Länder dieses System nicht kennen.
- Belastung für Rentner: Rentner mit schuldenfreien Immobilien haben oft keine Hypothekenzinsen mehr, die sie gegenrechnen können, und müssen den Eigenmietwert dennoch versteuern.
- Komplexität: Die Berechnung und steuerliche Behandlung ist aufwendig und sorgt regelmässig für Diskussionen über Fairness und Gleichbehandlung.
Die geplante Abschaffung des Eigenmietwerts
Im Rahmen der Wintersession 2024 hat das Schweizer Parlament beschlossen, den Eigenmietwert für Haupt- und Zweitwohnsitze abzuschaffen. Dieser Schritt geht mit verschiedenen weiteren Reformen einher:
- Wegfall der Unterhaltsabzüge: Abzüge für Unterhaltskosten und Versicherungsprämien sollen entfallen.
- Eingeschränkte Schuldzinsenabzüge: Die Abzüge für Schuldzinsen werden nach der sogenannten quotal-restriktiven Methode begrenzt.
- Option für Kantone: Kantone erhalten die Möglichkeit, eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften einzuführen, um potenzielle Steuerausfälle zu kompensieren.
Die Abschaffung des Eigenmietwerts ist an eine Verfassungsänderung gekoppelt, die ebenfalls die Einführung einer Objektsteuer erlaubt. Diese Verfassungsänderung unterliegt einem obligatorischen Referendum, sodass eine Volksabstimmung erforderlich ist. Mit dieser ist frühestens im Herbst 2025 zu rechnen.
Vor- und Nachteile der Abschaffung
Vorteile:
- Steuerliche Entlastung: Eigentümer, die ihre Hypothek weitgehend amortisiert haben, profitieren von einem geringeren steuerbaren Einkommen.
- Vereinfachung des Steuersystems: Der Wegfall der komplexen Berechnung des Eigenmietwerts erleichtert die Verwaltung für Steuerbehörden und Eigentümer.
- Förderung von Wohneigentum: Eine begrenzte steuerliche Förderung von Erstwohnungen macht den Erwerb von Immobilien attraktiver.
Nachteile:
- Wegfall von Abzugsmöglichkeiten: Der Verlust von Unterhaltsabzügen und Versicherungsprämien könnte Eigentümer finanziell belasten.
- Begrenzte Schuldzinsenabzüge: Eigentümer mit hohen Hypotheken könnten stärker belastet werden, da die Abzüge eingeschränkt werden.
- Mögliche Einführung neuer Steuern: Die Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften könnte zu einer neuen finanziellen Belastung führen.